EU-Drohnenführerschein / Versicherung
Am 01.01.2021 ist die neue EU-Drohnenverordnung für alle Drohnenpiloten in Kraft getreten. Es gibt maßgeblich dafür zwei wichtige Arten des neuen Führerscheins:
- Der EU-Kompetenznachweises – (Kleiner Drohnenführerschein (EU) A1/A3)
- Das EU-Fernpiloten-Zeugnis – (Großer Drohnenführerschein (EU) A2)
Zudem umfasst die Drohnenverordnung noch folgende relevante Punkte:
- Registrierungspflicht (Drohnen & Piloten)
Des Weiteren in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben:
- Gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung
Selbstverständlich erfüllen wir sämtliche Auflagen und reagieren sofort bei gesetzlichen Änderungen!


