EU-Drohnenführerschein / Versicherung

  • 01.04.2020 Martin Wiktor, Update: 01.07.2023

Am 01.01.2021 ist die neue EU-Drohnenverordnung für alle Drohnenpiloten in Kraft getreten. Es gibt maßgeblich dafür zwei wichtige Arten des neuen Führerscheins:

  • Der EU-Kompetenznachweises – (Kleiner Drohnenführerschein (EU) A1/A3)
  • Das EU-Fernpiloten-Zeugnis – (Großer Drohnenführerschein (EU) A2)

Zudem umfasst die Drohnenverordnung noch folgende relevante Punkte:
  • Registrierungspflicht (Drohnen & Piloten)

Des Weiteren in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben:
  • Gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung

Selbstverständlich erfüllen wir sämtliche Auflagen und reagieren sofort bei gesetzlichen Änderungen!

EU-Kompetenznachweis A1/A3

EU-Fernpiloten Zeugnis A2

Drohnen-Haftpflichtversicherung